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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06 (https://dejure.org/2007,13687)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2007 - L 16 KR 227/06 (https://dejure.org/2007,13687)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - L 16 KR 227/06 (https://dejure.org/2007,13687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des "Begrüßungsschreibens" einer Krankenversicherung als bindende Bestätigung des Beginns der Mitgliedschaft in der Versicherung; Anspruch auf Aufnahme in eine Krankenversicherung bei einem Eintrittsalter von über 55 Jahren; Wertung eines "Begrüßungsschreibens" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Die Widerspruchsstelle der Beklagten wies den vom Kläger aufrechterhaltenen Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 29.11.2005 zurück und ergänzte: der Kläger habe erklärt, aufgrund seiner selbständigen Tätigkeit (Kiosk/Trinkhalle) sei er seit Februar 1991 privat versichert; nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) handle es sich bei dem Begrüßungsschreiben nicht um einen Verwaltungsakt iS von § 31 SGB X; das Schreiben begründe die Mitgliedschaft nicht (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 21.5.1996, (Az.: 12 RK 67/94); die Verfahrensweise der AOK sei auch nicht zu beanstanden, weil die zum ablehnenden Verwaltungsakt führende Überprüfung durch das Anschreiben an den Arbeitgeber am 13.7.2005 eingeleitet worden sei.

    An diese, weitgehend obsolet gewordene Rechtsprechung knüpft auch das Urteil des BSG vom 21.5.96 (12 RK 67/94 = 3-2200 § 306 Nr. 2 = USK 96 18) in gewisser Weise an, auf dessen Inhalt sich die Beklagte im Wesentlichen beruft.

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Dieses Urteil und gleichermaßen das vorangegangene Urteil des BSG vom 16.10.68 (3 RK 8/65 = SozR Nr. 61 zu § 165 RVO = USK 68 107) wie auch das ihm nachfolgende Urteil vom 19.6.01 (B 12 KR 37/00 R = SozR 3-2500 § 9 Nr. 3) sind hier indes nicht einschlägig.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04

    Krankenkasse - Rücknahme - rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt - Eintritt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Da die Beklagte nicht einmal anheischig gemacht hat, den oder die von ihr erlassenen rechtswidrigen Verwaltungsakte zu beseitigen, bedurfte es keiner Erörterungen, inwieweit dies mit oder ohne Verstoß gegen den Grundsatz des "venire contra factum proprium" möglich gewesen wäre (vgl. insoweit die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 10.2.2004 L 1 ER 4/04 KR = Neue Zeitrschrift für Sozialrecht (NZS) 2005, 167 = Breithaupt 2005, 173).
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 38/65

    Klage einer Pflichtkrankenkasse - Satzung der Ersatzkasse - Aufsichtsbehördliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Der Annahme der Bindung der Kasse an ihre rechtswidrige Feststellung stand auch nicht jene Rechtsprechung entgegen, die einst bei Verstößen gegen die Regelungen über den Beitritt zu Ersatzkassen sogar die Nichtigkeit entgegenstehender Feststellungen annahm (vgl. BSG Urt.v. 28.2.61 3 RK 63/56 = SozR Nr. 1 zu § 213 RVO; v. 25.2.66 3 RK 72/61 = BSGE 24, 258 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; v. 25.2.66 3 RK 38/65 = BSGE 24, 266 = SozR Nr. 1 zu § 324 RVO = Nr. 6 zu § 4 12. AufbauVO) oder jeglichem Festhalten an einer rechtswidrigen Feststellung grundsätzlich die Berechtigung absprach.
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Der Annahme der Bindung der Kasse an ihre rechtswidrige Feststellung stand auch nicht jene Rechtsprechung entgegen, die einst bei Verstößen gegen die Regelungen über den Beitritt zu Ersatzkassen sogar die Nichtigkeit entgegenstehender Feststellungen annahm (vgl. BSG Urt.v. 28.2.61 3 RK 63/56 = SozR Nr. 1 zu § 213 RVO; v. 25.2.66 3 RK 72/61 = BSGE 24, 258 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; v. 25.2.66 3 RK 38/65 = BSGE 24, 266 = SozR Nr. 1 zu § 324 RVO = Nr. 6 zu § 4 12. AufbauVO) oder jeglichem Festhalten an einer rechtswidrigen Feststellung grundsätzlich die Berechtigung absprach.
  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 167/62

    Arbeitsunfallfolgen - Freiwillige Unternehmensversicherung - Wirkung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Anders als etwa im Bereich der freiwilligen Unternehmerunfallversicherung ( vgl. dazu BSG Urt.v. 25.8.65 2 RU 167/62 = BSGE 23, 248 ) war hier nämlich aufgrund der Wahlrechte des Versicherten nach den §§ 173 ff SGB V gleichwohl ein feststellender Bescheid der gewählten Krankenkasse zu erwarten.
  • BSG, 16.10.1968 - 3 RK 8/65
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Dieses Urteil und gleichermaßen das vorangegangene Urteil des BSG vom 16.10.68 (3 RK 8/65 = SozR Nr. 61 zu § 165 RVO = USK 68 107) wie auch das ihm nachfolgende Urteil vom 19.6.01 (B 12 KR 37/00 R = SozR 3-2500 § 9 Nr. 3) sind hier indes nicht einschlägig.
  • BSG, 28.02.1961 - 3 RK 63/56
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06
    Der Annahme der Bindung der Kasse an ihre rechtswidrige Feststellung stand auch nicht jene Rechtsprechung entgegen, die einst bei Verstößen gegen die Regelungen über den Beitritt zu Ersatzkassen sogar die Nichtigkeit entgegenstehender Feststellungen annahm (vgl. BSG Urt.v. 28.2.61 3 RK 63/56 = SozR Nr. 1 zu § 213 RVO; v. 25.2.66 3 RK 72/61 = BSGE 24, 258 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; v. 25.2.66 3 RK 38/65 = BSGE 24, 266 = SozR Nr. 1 zu § 324 RVO = Nr. 6 zu § 4 12. AufbauVO) oder jeglichem Festhalten an einer rechtswidrigen Feststellung grundsätzlich die Berechtigung absprach.
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Denn bereits nach ihrem typischen, auch vorliegend verwendeten Wortlaut stellt eine solche Bescheinigung allenfalls die getroffene Krankenkassenwahl fest, nicht jedoch die - vorliegend allein streitgegenständliche - Versicherungspflicht (so auch LSG Baden-Württemberg Urteile vom 1.3.2011 - L 11 KR 2278/09 - sowie vom 28.2.2003 - L 4 KR 4661/01; wohl auch Blöcher in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 175 RdNr 28, wonach der Regelungsgehalt der Bescheinigung sich auf die Abgabe einer wirksamen Wahlrechtserklärung durch den Wählenden beziehen soll; einen Verwaltungsakt ablehnend Kokemoor, SGb 2003, 433, 439; Aufschiebend bedingter Verwaltungsakt oder Inhalt auf die Aussage zur Wählbarkeit der angegangenen Krankenkasse beschränkt: K. Peters in Kasseler Komm, Stand Einzelkommentierung April 2012, § 175 SGB V RdNr 22; im Einzelfall aA zu einem Begrüßungsschreiben LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18.1.2007 - L 16 KR 227/06; zu einer "Bescheinigung" LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 10.2.2004 - L 1 ER 4/04 KR - NZS 2005, 167; die Mitgliedschaft feststellender Verwaltungsakt: Sonnhoff in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 4/2012, K § 175 RdNr 22) .
  • LSG Hamburg, 15.06.2015 - L 1 KR 122/13

    Rückkehr eines vormals Privatversicherten in die gesetzliche KV

    Denn bereits nach ihrem typischen, auch vorliegend verwendeten Wortlaut stellt eine solche Bescheinigung allenfalls die getroffene Krankenkassenwahl fest, nicht jedoch die - vorliegend allein streitgegenständliche - Versicherungspflicht (so auch LSG Baden-Württemberg Urteile vom 1.3.2011 - L 11 KR 2278/09 - sowie vom 28.2.2003 - L 4 KR 4661/01; wohl auch Blöcher in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 175 RdNr 28, wonach der Regelungsgehalt der Bescheinigung sich auf die Abgabe einer wirksamen Wahlrechtserklärung durch den Wählenden beziehen soll; einen Verwaltungsakt ablehnend Kokemoor, SGb 2003, 433, 439; Aufschiebend bedingter Verwaltungsakt oder Inhalt auf die Aussage zur Wählbarkeit der angegangenen Krankenkasse beschränkt: K. Peters in Kasseler Komm, Stand Einzelkommentierung April 2012, § 175 SGB V RdNr 22; im Einzelfall aA zu einem Begrüßungsschreiben LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18.1.2007 - L 16 KR 227/06; zu einer "Bescheinigung" LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 10.2.2004 - L 1 ER 4/04 KR - NZS 2005, 167; die Mitgliedschaft feststellender Verwaltungsakt: Sonnhoff in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 4/2012, K § 175 RdNr 22).
  • LSG Hessen, 29.04.2010 - L 8 KR 154/09

    Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

    Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander in Konkurrenz stehen, so kann dies keinen Einfluss auf den objektiv zu bestimmenden Erklärungsinhalt der "Mitgliedsbescheinigung" und eines darauf angepassten Begleitschreibens einer gesetzlichen Krankenversicherung haben (so ähnlich für ein Begrüßungsschreiben: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06 mit zutreffendem Hinweis, dass die Urteile des BSG vom 21.05.1996 - 12 RK 67/94, 16.10.1968 - 3 RK 8/65 und vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R für diesen Fragenkreis nicht einschlägig sind).

    Jeden Zweifel könnte die Beklagte durch den klaren Hinweis auf der nach § 175 SGB V auszustellenden Bescheinigung ausräumen, dass mit dieser Bescheinigung noch keine bindende Feststellung der Mitgliedschaft verbunden sei und dass deren Entstehen vielmehr im Einzelfall von Sachverhalten abhängig sein könne, die ggf. noch zu prüfen seien (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: L 16 KR 227/06).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2019 - L 6 KR 10/18

    Krankenversicherung - Rückabwicklung der fehlerhaft durchgeführten

    Bei dieser Feststellung der kostenfreien Familienversicherung handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Felix in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 10 SGB V, Rn. 58; vgl. LSG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2007 - L 11 KR 92/06 - juris Rn. 21; Urteil vom 18. Januar 2007 - L 16 KR 227/06 - juris Rn. 35 ff.).

    Unterschrift und Namenswiedergabe sind nach § 33 Abs. 5 SGB X bei mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassener Verwaltungsakte entbehrlich (LSG NRW, Urteil vom 18. Januar 2007 - L 16 KR 227/06 - juris Rn. 37).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 92/06

    Krankenversicherung

    Zwar mag in der Übersendung sogenannter Begrüßungsschreiben oder der Aushändigung der Krankenversicherungskarte noch nicht inkludent eine Entscheidung über das Versicherungsverhältnis zu sehen sein (vgl. zu Begrüßungsschreiben BSG SozR 3-3300 § 306 Nr. 2; SozR 3-2500 § 9 Nr. 3; anders aber LSG NRW, Urteil vom 18.01.2007 - L 16 KR 227/06).
  • SG Lübeck, 08.11.2007 - S 1 KR 1065/07

    Krankenversicherung - keine rückwirkende Beendigung der Mitgliedschaft bei

    Denn auch dann, wenn ein Betroffener nach den Vorschriften des SGB V nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden kann, ist die Krankenkasse an ihre gegenteilige rechtswidrige Feststellung gebunden, die sie mit dem Betroffenen durch einen in der Sache bindenden Verwaltungsakt getroffen hat (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2007, L 16 KR 227/06).
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